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Langjährige Benützung nicht in Bestand genommener Räume als unleidliches Verhalten

Miet- und WohnrechtJudikaturimmolex 2012/106immolex 2012, 342 - 344 Heft 12 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich geht der erkennende Senat der Frage nach, ob ein unleidliches Verhalten darin zu sehen ist, dass ein Mieter konsenslos Räume in Bestand nimmt und nutzt. Ist eine vorzeitige Lösung des Bestandvertrages zu rechtfertigen?

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 MRG; § 1118 ABGB

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