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Kein Änderungsrecht gem § 16 Abs 2 WEG für schlichte Miteigentümer

WohnungseigentumsrechtJudikaturBearb. v. Dr. Christian Prader, RAimmolex-LS 2012/86immolex-LS 2012, 297 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Vorliegend stellt das Höchstgericht klar, dass das Änderungsrecht nach § 16 Abs 2 WEG Wohnungseigentümern, nicht aber schlichten Miteigentümern zukommt.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 WEG

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