§ 30 Abs 2 Z 3 MRG
Diese Entscheidung des OGH betrifft das Nichtvorliegen eines Kündigungsgrundes, auch dann wenn der Vermieter Verbesserungen nicht genehmigt hat.
OGH 5 Ob 128/12b
§ 30 Abs 2 Z 3 MRG
Diese Entscheidung des OGH betrifft das Nichtvorliegen eines Kündigungsgrundes, auch dann wenn der Vermieter Verbesserungen nicht genehmigt hat.
OGH 5 Ob 128/12b