Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache hatte sich die erkennende Instanz die Frage zu stellen, ob die dauernde Unbrauchbarkeit des Mietgegenstands den Verteilungsschlüssel für die Kosten des Hauses beeinflusst, wenn die Unvermietbarkeit durch den Vermieter kausal herbeigeführt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 17 MRG