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Videoüberwachung im Einfamilienhaus zum Schutz des Eigentums

DatenschutzJudikaturimmolex-LS 2011/61immolex-LS 2011, 197 Heft 7 und 8 v. 1.7.2011

Zusammenfassung: Das LG Feldkirch hatte in vorliegender Sache über die Zulässigkeit der Videoüberwachung eines Einfamilienhauses und über die Meldepflicht des verwendeten Speichermediums zu urteilen.

Rechtsgrundlagen: § 50a DSG; § 1098 ABGB; § 16 WEG

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