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Ordinationsräume eines Arztes fallen nicht unter den Begriff des Arbeitszimmers

SteuerrechtJudikaturIng. Mag. Walter Stingl, StB, WP, Immobilientreuhänder (Anmerkung)immolex 2011/72immolex 2011, 222 - 223 Heft 7 und 8 v. 1.7.2011

§ 4 Abs 3 EStG 1988; § 10 Abs 3 EStG 1988; § 20 Abs 1 Z 5 EStG 1988

In vorliegender Sache hatte der VwGH zu beurteilen, ob für ein als Zweitordination ausgewiesenes Zimmer im Einfamilienhaus eines Arztes der Allgemeinmedizin ein Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden kann.

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