§ 29 MRG
Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass die bloße Einräumung eines Optionsrechts auf Vertragsverlängerung eines befristeten Mietverhältnisses nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Befristung führt.
OGH 26.5.2011, 5 Ob 26/11a
§ 29 MRG
Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass die bloße Einräumung eines Optionsrechts auf Vertragsverlängerung eines befristeten Mietverhältnisses nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Befristung führt.
OGH 26.5.2011, 5 Ob 26/11a