Zusammenfassung: In Hinblick auf die Vermietung von Gebäuden befasst sich der VwGH mit dem Veranlassungszusammenhang von Aufwendungen und Ausgaben als Werbungskosten näher. Wie sind Abbruchkosten zu beurteilen?
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 20 Abs 1 EStG; § 12 Abs 1 UStG