§ 1002 ABGB
Vorliegende Entscheidung widmet sich unter Bezug auf eine mehrseitige Treuhand der Frage, wie der Treuhänder vorzugehen hat, wenn aufgrund von Leistungsstörungen ein Treugeber diesen einseitig auffordert, von seinem ursprünglich erteilten Auftrag abzusehen.