Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte der OGH die Zweckgleichwertigkeit eines Maklergeschäfts iSd § 6 Abs 3 MaklerG zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 3 MaklerG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte der OGH die Zweckgleichwertigkeit eines Maklergeschäfts iSd § 6 Abs 3 MaklerG zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 3 MaklerG
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