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Verbandsverantwortlichkeit infolge Nichteinhaltung wohnrechtlicher Verkehrssicherungspflichten?

Miet- und WohnrechtAufsatzao. Univ.-Prof. Dr. Hubert Hinterhofer, Salzburgimmolex 2011, 6 - 9 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag widmet sich der Frage, unter welchen Voraussetzungen natürliche Personen aufgrund von Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten strafrechtlich verantwortlich werden können.

Rechtsgrundlagen: § 80 StGB; § 88 StGB; § 1 VbVG; § 2 VbVG; § 3 VbVG; § 4 VbVG; § 2 WEG; § 18 WEG; § 19 WEG; § 20 WEG

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