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Haftung bei einem Aufzuggebrechen

Miet- und WohnrechtJudikaturDr. Matthias Cerha, LL.M., RA (Anmerkung)immolex 2011/99immolex 2011, 306 - 308 Heft 11 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage auf den Grund, ob der Eigentümer im Regime des Wiener Aufzugsgesetzes Aufzuggebrechen einzustehen hat. Ist eine analoge Anwendung von § 1319 ABGB auf solche Sachverhalte zu befürworten?

Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB; § 1313a ABGB; § 8 WAZG; § 11 WAZG

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