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Vertretung der Eigentümergemeinschaft durch den Eigentümervertreter

Miet- und WohnrechtJudikaturDr. Matthias Cerha, LL.M., RA (Anmerkung)immolex 2011/90immolex 2011, 276 - 277 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, wer für die Geltendmachung der Forderung auf Zahlung der Rücklage gegenüber dem Hausverwalter für die Eigentümergemeinschaft legitimiert ist.

Rechtsgrundlagen: § 18 WEG; § 22 WEG

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