Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, wer für die Geltendmachung der Forderung auf Zahlung der Rücklage gegenüber dem Hausverwalter für die Eigentümergemeinschaft legitimiert ist.
Rechtsgrundlagen: § 18 WEG; § 22 WEG
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, wer für die Geltendmachung der Forderung auf Zahlung der Rücklage gegenüber dem Hausverwalter für die Eigentümergemeinschaft legitimiert ist.
Rechtsgrundlagen: § 18 WEG; § 22 WEG