Zusammenfassung: Mit vorliegendem Judikat hat der OGH eindeutige Aussagen betreffend die Vergütung für die Betreuung von Waschmaschinen samt angeschlossener Geräte, die Bewohnern von 26 Stiegen in einer Zentralwaschküche zur Verfügung stehen, getroffen.
Rechtsgrundlagen: § 23 WEG