§ 1096 ABGB
Hier war fraglich, unter welchen Umständen ein Zinsbefreiungs/-minderungsanspruch des Bestandnehmers ausgeschlossen ist, insb ob die vorbehaltlose Zahlung des Mietzinses in Kenntnis des Mangels unter Umständen als konkludenter Verzicht auf den Rückforderungsanspruch zu werten ist.