§ 16 WEG; § 30 WEG; § 52 WEG
Hier wurden Fragen iZm der Erhaltungspflicht eines geänderten Wohnungseigentumsobjekts, insb im Hinblick auf die allgemeine Regel des § 28 Abs 1 Z 1 WEG und der Parteistellung der Hausverwaltung im Verfahren gem § 52 Abs 1 Z 3 iVm § 30 WEG behandelt.