§ 16 WEG
Vorliegendes Erkenntnis behandelt Fragen iZm den Voraussetzungen der Änderung von Objekten, die auf einem Teil des Zubehörwohnungseigentums errichtet wurden. Ist insofern eine Prüfung nach § 16 Abs 2 Z 1 oder doch Z 2 vorzunehmen?
§ 16 WEG
Vorliegendes Erkenntnis behandelt Fragen iZm den Voraussetzungen der Änderung von Objekten, die auf einem Teil des Zubehörwohnungseigentums errichtet wurden. Ist insofern eine Prüfung nach § 16 Abs 2 Z 1 oder doch Z 2 vorzunehmen?