Zusammenfassung: Der OGH prüfte, ob ein allgemeiner Kündigungsverzicht auf bestimmte oder unbestimmte Zeit einen unzulässigen Knebelungsvertrag darstellen kann.
Rechtsgrundlagen: § 879 ABGB; § 1118 ABGB
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Zusammenfassung: Der OGH prüfte, ob ein allgemeiner Kündigungsverzicht auf bestimmte oder unbestimmte Zeit einen unzulässigen Knebelungsvertrag darstellen kann.
Rechtsgrundlagen: § 879 ABGB; § 1118 ABGB
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