§ 30 Abs 1 Z 1 WEG; § 3 Abs 2 MRG
Mit seiner Entscheidung stellt der OGH klar, dass es für die Dringlichkeit von Erhaltungsarbeiten von Fenstern irrelevant ist, dass andere Fenster im selben Haus einen noch schlechteren Zustand aufweisen.
§ 30 Abs 1 Z 1 WEG; § 3 Abs 2 MRG
Mit seiner Entscheidung stellt der OGH klar, dass es für die Dringlichkeit von Erhaltungsarbeiten von Fenstern irrelevant ist, dass andere Fenster im selben Haus einen noch schlechteren Zustand aufweisen.