§ 30 Abs 1 Z 1 WEG
Vorliegendes Judikat widmet sich der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Dringlichkeit eines Fensteraustausches als Erhaltungsarbeit anzunehmen ist.
OGH 31.8.2010, 5 Ob 123/10i
§ 30 Abs 1 Z 1 WEG
Vorliegendes Judikat widmet sich der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Dringlichkeit eines Fensteraustausches als Erhaltungsarbeit anzunehmen ist.
OGH 31.8.2010, 5 Ob 123/10i