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Haftung einer Wohn- und Siedlungsgenossenschaft für Fehler des ausführenden Baumeisters und der Beginn der langen Verjährung

ZivilrechtJudikaturao. Univ.-Prof. Dr. Erwin Bernat, Univ. Graz; Ass.-Prof. Dr. Peter Schwarzenegger, Univ. Grazimmolex 2010, 306 - 309 Heft 11 v. 1.11.2010

§ 1313a ABGB; § 1489 ABGB

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