Zusammenfassung: Der OGH prüfte, ob der Vermieter einen Versicherungsschutz wählen muss, der auch grob fahrlässige Schadensfälle abdeckt und die Mieter von jeglicher Schadenstragung befreit.
Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB; § 1111 ABGB; § 393 ZPO
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