§ 1096 ABGB; § 1319a ABGB
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, inwieweit vom Schutzbereich des Mietvertrags auch der Lebensgefährte eines Mieters, der nicht im Mietobjekt wohnhaft ist und lediglich zu Besuch kommt, umfasst ist. Das Höchstgericht stellte in diesem Zusammenhang klar, welche Personen dem Kreis der aus einem Mietvertrag geschützten Dritten zuzurechnen sind. Mit Anmerkungen von Franz Pfiel.