§ 2 WEG
Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, ob Nutzungsmöglichkeiten und Widmungen unter dem Gesichtspunkt annähend gleichartiger Beschaffenheit der möglichen Teile eines Bestandsobjektes beachtlich sein können. Er prüfte dabei insbesondere, wann und ob die Teilbarkeit bei bebauten Grundstücken möglich sein kann.