§ 1118 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass die zeitliche Reihenfolge - 1. Mahnung, 2. Nachfristsetzung, 3. Aufhebungserklärung - immer eingehalten werden müsse.
OGH 1 Ob 29/09k
§ 1118 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass die zeitliche Reihenfolge - 1. Mahnung, 2. Nachfristsetzung, 3. Aufhebungserklärung - immer eingehalten werden müsse.
OGH 1 Ob 29/09k