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Mahnung, Nachfristsetzung und Aufhebungserklärung

Miet- und WohnrechtJudikaturDr. Christian Prader, RA in Innsbruck (Bearbeitung)immolex-LS 2009/70immolex-LS 2009, 196 - 197 Heft 7 und 8 v. 1.7.2009

§ 1118 ABGB

In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass die zeitliche Reihenfolge - 1. Mahnung, 2. Nachfristsetzung, 3. Aufhebungserklärung - immer eingehalten werden müsse.

OGH 1 Ob 29/09k

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