§ 4 MRG; § 28 EStG
In seinem Erkenntnis vom 25.2.2009 spricht der VwGH aus, dass ein erstmaliger Dachbodenausbau keine bauliche Umgestaltung eines Mietgegenstands iSd § 4 Abs 2 Z 5 MRG darstelle und daher auch zu keiner steuerlichen Begünstigung gem § 38 Abs 1 Z 3 EStG führe.