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Privilegierter Zugang zum OGH nur bei Verbindung von Zahlungs- und Räumungsbegehren

ZivilprozessrechtJudikaturDr. Christian Prader, RA (Bearbeitung)immolex-LS 2009/61immolex-LS 2009, 165 Heft 6 v. 1.6.2009

§ 502 Abs 5 ZPO; § 33 MRG

In der vorliegenden Entscheidung wird festgestellt, dass ein privilegierter Zugang zum OGH nur dann möglich sei, wenn beide Begehren -hier: auf Zahlung und Räumung- in einem Verfahren geltend gemacht wurden.

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