§ 502 Abs 5 ZPO; § 33 MRG
In der vorliegenden Entscheidung wird festgestellt, dass ein privilegierter Zugang zum OGH nur dann möglich sei, wenn beide Begehren -hier: auf Zahlung und Räumung- in einem Verfahren geltend gemacht wurden.
§ 502 Abs 5 ZPO; § 33 MRG
In der vorliegenden Entscheidung wird festgestellt, dass ein privilegierter Zugang zum OGH nur dann möglich sei, wenn beide Begehren -hier: auf Zahlung und Räumung- in einem Verfahren geltend gemacht wurden.