§ 1098 ABGB
Eine bereits durchgeführte bauliche Änderung hat für die Frage der Genehmigungsfähigkeit keine erhebliche Bedeutung.
OGH 1 Ob 160/08y
§ 1098 ABGB
Eine bereits durchgeführte bauliche Änderung hat für die Frage der Genehmigungsfähigkeit keine erhebliche Bedeutung.
OGH 1 Ob 160/08y