§ 6 MRG; § 834 ABGB; § 1120 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit dem Fall, wo eine Mitmieterin Fruchtgenussberechtigte am Miteigentumsanteil eines Miteigentümers ist und somit in die Rolle des Vermieters eintritt. Es war diesfalls die Frage zu klären, in welcher Verfahrensposition der mietende Miteigentümer in einem mietvertraglichen AußStrVerfahren teilzunehmen hat. Mit einer Anmerkung von Dr. Dieter Stibi, RA in Wien.