Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage der Wirksamkeit einer Vereinbarung zu Lasten des Vermieters hinsichtlich des Verzichts auf alle Auflösungsgründe, ausg. des § 19 Abs 2 Z 1 MRG.
Rechtsgrundlagen: § 1118 ABGB
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