§ 1118 ABGB; § 33 Abs 2 MRG; § 33 Abs 3 MRG
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass eine Räumungsklage die Auflösungserklärung ersetzen könne. Weiters äußert sich der OGH dahingehend, dass ein fehlendes grobes Verschulden am Mietzinstückstand vom Mieter zu beweisen sei.