Zusammenfassung: Der gegenständliche Beitrag befasst sich mit dem Zusammenwirken von Hausverwaltung und Makler bei der Vermittlung der Veräußerung eines mit dem Wohnungseigentum zusammenhängenden Miteigentumsanteils.
Schlagwörter:
WE-Verwalter; Informationspflicht; Makler;