Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag hinterfragt die Rechtsansicht, nach welcher die Abgabenbehörde ein vom Steuerpflichtigen vorgelegtes Privatgutachten nur durch ein Gegengutachten entkräften könne. Weiters wird die Frage behandelt, ob die Aussageverweigerung von Sachverständigen für Liegenschaftsbewertungen gegenüber der Abgabenbehörde eine rechtliche Deckung in der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht findet.