§ 10 Abs 3 MRG idF vor der WRN 2006; § 10 Abs 4 MRG; § 49e Abs 1 MRG
In der vorliegenden Entscheidung hat sich der OGH mit der Frage des Investitionskostenersatzes im Zusammenhang mit dem Austausch einer Heiztherme zu befassen. Diesbezüglich ist die Frage zu klären, ob eine vom Mieter vorgelegte "Kostenaufstellung" als taugliche Rechnung iSd § 10 MRG zu qualifizieren ist.