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Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Kündigung gem § 30 Abs 2 Z 4 MRG

Miet- und WohnrechtChristian Prader, RA (bearb.)immolex-LS 2009/19immolex-LS 2009, 68 Heft 3 v. 1.3.2009

§ 30 Abs 2 Z 4 MRG

In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass der maßgebliche Zeitpunkt bei einer Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG der Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung sei.

OGH 1 Ob 208/08g

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