§ 16 Abs 3 WEG; § 28 Abs 1 Z 1 WEG; § 29 Abs 1 WEG
Der vorliegende Leitsatz befasst sich mit der Frage der Abgrenzung zwischen Wohnungseigentumsobjekt und allgemeinen Teilen der Liegenschaft iZm Erhaltungsarbeiten. Diese Frage ist einzelfallabhängig zu beurteilen.