§ 33 MRG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Vermieter, der demonstrativ einzelne Vorfälle im Rahmen der ordnungsgemäßen Kündigung aufzählte, im Lichte der Eventualmaxime weitere Vorfälle später anführen darf.
OGH 3.9.2008, 3 Ob 69/08f