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Bezeichnung der Kündigungsgründe und Eventualmaxime

Miet- und WohnrechtDr. Christian Prader, RA (Bearb)immolex-LS 2009/3immolex-LS 2009, 4 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 33 MRG

Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Vermieter, der demonstrativ einzelne Vorfälle im Rahmen der ordnungsgemäßen Kündigung aufzählte, im Lichte der Eventualmaxime weitere Vorfälle später anführen darf.

OGH 3.9.2008, 3 Ob 69/08f

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