§ 2 Abs 8 FLAG
Der VwGH hatte sich iZm mehreren Wohnsitzen mit den Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe zu befassen. Fraglich war im gegenständlichen Fall, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet.
§ 2 Abs 8 FLAG
Der VwGH hatte sich iZm mehreren Wohnsitzen mit den Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe zu befassen. Fraglich war im gegenständlichen Fall, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet.