Zusammenfassung: Im Rahmen des Forums Immobilientreuhänder diskutiert der Autor die Frage, ob ein schriftlicher Umlaufbeschluss im Wohnungseigentumsrecht als problematisch anzusehen ist. Er unterzieht eine Meinung in diese Richtung einer kritischen Würdigung und bringt Argumente für eine Zulässigkeit der schriftlichen Willensbildung.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 WEG