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Abschlussfreiheit des Auftraggebers als oberster Grundsatz des Maklerrechts

RechtsprechungZivilrechtFH-Doz. Mag Christoph Kothbauer, online hausverwaltung & immobilientreuhand gmbh (Anmerkung)immolex 2009/132immolex 2009, 352 Heft 12 v. 1.12.2009

§ 4 Abs 2 MaklerG; § 18 MaklerG

In seiner Entscheidung hatte der OGH zu beurteilen, ob eine zwingende Bindung des Auftraggebers an einen bestimmten Quadratmeterpreis eine Beschränkung der Abschlussfreiheit darstellt.

OGH 25.3.2009, 3 Ob 22/09w

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