§ 14 WGG
Im Mittelpunkt gegenständlicher Entscheidung steht die Frage der Auslegung im Falle der Änderung von Zinssätzen mangels expliziter, vertraglicher Bestimmungen. In concreto war zu thematisieren, ob diese Änderungen für die Zukunft wirken oder aber rückwirkend greifen.