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Keine Anzeige der Unternehmensveräußerung - Haftung des Geschäftsführers der Mietergesellschaft?

Miet- und WohnrechtJudikaturDr. Dieter Stibi, LL.M, RAimmolex 2009/97immolex 2009, 275 - 276 Heft 10 v. 1.10.2009

§ 12a Abs 3 MRG

In casu hatte der OGH festgestellt, dass eine Anzeige der Unternehmensveräußerung durch die vertretungsbefugten Organe vorzunehmen ist, wobei durchaus Schadenersatzpflicht aus einer schuldhaften Verletzung dieser Schutzpflicht erwachsen kann.

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