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Erhöhung der Anteile von 50,5% auf 75,25% kein Machtwechsel

Miet- und WohnrechtJudikaturBearb. v. Dr. Christian Prader, RAimmolex-LS 2008/59immolex-LS 2008, 228 Heft 9 v. 1.9.2008

§ 12a Abs 3 MRG

Der Kurzbeitrag informiert darüber, wann ein Machtwechsel vorliegt bzw. warum es sich bei einer Erhöhung der Anteile von 50,5% auf 75,25% um keinen Machtwechsel handelt.

OGH 10.6.2008, 1 Ob 235/07a

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