Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Abgeschlossenheit eines Wohnungseigentumsobjekts und die bestehenden Möglichkeiten, eine Verbindung zwischen zwei Wohnungseigentumsobjekten herzustellen. Er gibt zunächst eine Definition der Begriffe " bauliche Abgeschlossenheit" und " Selbständigkeit" und legt dem Leser die Ansicht der Rechtsprechung zu diesem Thema dar. Im Anschluss wird auf die Möglichkeit zur Verbindung eingegangen.