§ 33 lit a idF vor BGBl I 2005/26; § 947 ABGB
Der VwGH hatte sich mit den Voraussetzungen für die Rückerstattung von Schenkungssteuer zu befassen. Im gegenständlichen Fall lag der maßgebliche Sachverhalt vor dem In-Kraft-Treten des § 33 ErbStG idF BGBl I 2005/26.