§ 6 MRG; § 4 Abs 3 WEG; § 31 WEG
Der Beitrag informiert kurz über die Möglichkeiten eines Zwangsverwalters Erhaltungsarbeiten zu finanzieren. Nicht nur ist dieser befugt auf die Rücklagen zu greifen oder Rücklagenbeiträge in angemessener Höhe festzusetzen, er ist darüber hinaus berechtigt Hypothekardarlehen aufzunehmen.