§ 30 Abs 1 WEG
Das Gericht setzte sich mit der Frage auseinander, ob ein Verwalter die Höhe der Rücklage wesentlich anheben darf, wenn ein Mehrheitsbeschluss existiert, in welchem eine andere, niedrigere Rücklage vereinbart wurde.
OGH 11.12.2007, 5 Ob 176/07d