§ 30 Abs 1 MRG; § 30 Abs 2 MRG; § 5 Eisenbahnenteignungsgesetz
In dieser Entscheidung befasste sich das Gericht mit dem Fall, dass ein Vermieter selbst enteignet. Muss er mehr an Entschädigung zahlen, als bei einer rechtmäßigen Kündigung?
§ 30 Abs 1 MRG; § 30 Abs 2 MRG; § 5 Eisenbahnenteignungsgesetz
In dieser Entscheidung befasste sich das Gericht mit dem Fall, dass ein Vermieter selbst enteignet. Muss er mehr an Entschädigung zahlen, als bei einer rechtmäßigen Kündigung?