§ 132 AußStrG; § 865 ABGB
Schließt eine besachwalterte Person einen Mietvertrag ab, so ist zu dessen Gültigkeit die Einwilligung des Sachwalters notwendig. Welche Auswirkungen hat die Ablehnung der Einwilligung durch den Sachwalter?
OGH 10.1.2008, 10 Ob 117/07i