§ 3 MRG; § 6 MRG
Ein Leistungsbegehren muss unter Berücksichtigung des Sprach- und Ortsgebrauchs die Leistung beinhalten, zu der der Verpflichtete verhalten ist. In diesem Fall musste sich das Gericht mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit die technische Durchführung von Sanierungsmaßnahmen umschrieben sein muss.